US-Kartellbehörde reicht zweite Monopol-Klage gegen Facebook ein
Zweite Monopol-Klage der US-Kartellbehörde gegen Facebook
Die amerikanische Regierung reicht erneut Klage ein, um Facebook, den Online-Riesen zu zerschlagen. Die Klage wurde überarbeitet und von der Handelsbehörde FTC am Donnerstag eingereicht. Die erste Klage wurde von dem Richter namens James Boasberg mit der Begründung, dass nicht ausreichende Beweise von der FTC erbracht wurden, dass Facebook ein Monopol besitzt, abgelehnt.
Vorwurf der US-Behörde lautet unfairer Wettbewerb
Die erste Klage der US-Behörde gegen den Konzern des Milliardärs Mark Zuckerberg aufgrund von unfairem Wettbewerb wurde im Dezember eingereicht und beinhaltete die Trennung der Chat-App WhatsApp sowie der Foto-App Instagram. Instagram wurde im Jahre 2012 für ca. 1 Mrd. US-Dollar und WhatsApp wurde im Jahre 2014 für ca. 22 Mrd. US-Dollar von Facebook aufgekauft. Während Instagram mittlerweile über 1 Mrd. Benutzer hat, kann WhatsApp mit ca. 2 Mrd. Nutzern glänzen.
Die FTC war nicht der einzige Kläre – 40 Bundesstaaten haben sich für eine Klage gegen Facebook zusammengeschlossen, um diese Deals zu verhindern, jedoch hat der Richter diese Klage ebenfalls im Juni abgelehnt.
Aufkauf von WhatsApp und Instagram angeblich rechtlich nicht legitim
Die FTC überarbeitete die Klage, für die der Richter eine Frist zum 19 August 2021 festgelegt hatte, mit Argumenten zum Monopol von Facebook. Der Kauf der Firmen sei allein mit der Absicht Konkurrenten auszuschalten laut der FTC erfolgt. Die ursprüngliche Plattform Facebook war auf die ausschließliche Nutzung auf dem Computer vorgesehen.
Das Nutzerverhalten habe sich geändert – Nutzer sind verstärkt auf Smartphones umgestiegen, was Facebook stark geschadet habe. Laut Holly Vedova, einer Vertreterin von Facebook, habe Facebook sowohl technisches Know How als auch Geschäftsverstand zur Überwältigung des Wandels zur mobilen Welt nicht besessen. Facebook habe versucht, erfolgreiche mobile Anwendungen von innovativen Unternehmen aufzukaufen und somit die eigene ursprüngliche Plattform zu stärken.
Nutzung der sozialen Netzwerke als Abgrenzung
Sowohl die Zeit, welche die Nutzer der unterschiedlichen Plattformen verbringen, als auch die Nutzerzahlen werden von der Handelsbehörde herangezogen. Außerdem bemüht sich die FTC soziale Märkte bzw. deren Markt eindeutig zu umreißen. Es handelt sich um Plattformen, die Nutzer dazu nutzen, um Kontakte mit Familie bzw. Freunde zu pflegen und parallel die Möglichkeit besitzen Erlebnisse sowie Beiträge in einem gemeinsam genutzten Raum zu publizieren.
Laut dieser Darlegung gehören aufstrebende Videoplattformen wie zum Beispiel Tiktok, Twitter sowie Youtube nicht in dieselbe Kategorie. Diese seien statt auf persönliche Verbindungen mehr auf die Nutzung von Inhalten ausgerichtet.
Stellungnahme von Facebook
Nach Ansicht von Facebook ist die neue Klage von der Kartellbehörde „bedauerlich“. Es lege keine sinnvolle Begründung für das Verfahren vor, insbesondere weil Facebook keine marktbeherrschende Position besäße. Der Kauf der beiden Plattformen wäre zu seiner Zeit sowohl überprüft als auch genehmigt worden.
Facebook wirft der FTC vor, es versuche die Kartellgesetze neu zu verfassen und betont, dass der Konzern mit aller Kraft wehren wird.
Behördenchefin gibt nicht nach
Der Konzern beantragte, dass Heraushalten von Lina Khan, der Chefin von FTC, aus den Ermittlungen gegen den Konzern und begründete dies mit Voreingenommenheit. Es erfolgt eine Ablehnung. Die Behörde beschloss aufgrund der Stimme von Lina Khan erneut Klage gegen Facebook zu erheben.