Deutsche Kommunen fordern erneut eine Paket-Steuer

Deutsche Kommunen fordern erneut eine Paket-Steuer

 

Onlineversender sollen zukünftig eine Gebühr für Pakete zahlen

Sowohl die Städte als auch die Gemeinden verlangen von den Onlineversendern eine Paketgebühr zu folgendem Zweck: Die Aufenthaltsqualität soll gerettet und auch der Umbau der Städte soll finanziert werden.

Der stationäre Handel wurde von der Corona-Pandemie schwer überwältigt. Zudem kam diese aber auch zugunsten des Onlinehandels – offenbar sogar nachhaltig. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (kurz: DStGB) ist der Meinung, dass die großen Onlinehändler eine Steuer beziehungsweise eine Abgabe für die von ihnen versendeten Pakete zahlen sollen.

Die daraus entstehenden Einnahmen sollen den jeweiligen Städten zugeführt werden, sodass der Umbau der Infrastruktur finanziert werden kann. Damit soll aber nicht bezweckt werden, dass sich die Verlagerung auf den Onlinehandel wieder umkehrt. Stattdessen soll das Geld für einen Stadtumbau eingesammelt werden.

 

Wünsche seitens des Deutschen Städte- und Gemeindebundes

 

Nach den Aussagen von DStGB-Präsident Ralph Spiegler und dem Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg wird die Innenstadtentwicklung mit großer Sorge betrachtet, zudem auch zeitgleich die Entwicklung der Ortskerne. Spiegler und Dr. Landsberg ergänzen, dass sowohl mehr Erlebnisräume als auch Handwerk, Kultur, Kunst sowie Wohnräume benötigt werden.

Im Bezug auf die notwendigen Klimaschutzanpassungen soll es auch mehr Grün und mehr Blau (bezüglich Wasser) geben – dies könne zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität in heißen Sommern beitragen.

 

Paket-Steuer als neue Einnahmequelle

 

Die Paket-Steuer als neue Einnahmequelle hat die folgende Begründung: Die Onlinehändler profitieren bei ihren jeweiligen Lieferungen von der kostenlosen Nutzung der Infrastruktur von Städten und auch Gemeinden, beispielsweise auch der bekannte Onlinehändler Amazon. Zudem entfällt bei diesen ebenso die Pflicht, vor Ort eine entsprechende Gewerbesteuer zu entrichten.

Jedoch soll die Abgabe nur die großen Händler betreffen, so der DStGB. Von der neuen Bundesregierung wird somit eine schnelle Entscheidung seitens des DStGB eingefordert. Aus einer solchen Steuer könnten Einnahmen von einer bis sogar 1,5 Milliarden Euro erzielt werden. So sollte die Steuer aber auch in Abhängigkeit von dem erzielten Umsatz des jeweiligen Unternehmens beziehungsweise Onlinehändlers erhoben werden.

Bereits im April 2021 ist es zum ersten Mal zu jener Forderung gekommen. Zu dem Zeitpunkt hatte die Unionsfraktion bereits eine ähnliche Forderung im Bundestag erhoben – allerdings kam es hier zu keiner Realisierung mehr.

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